Praktische Fahrstunden könnt Ihr mit eurem Fahrlehrer individuell planen.

Praktische Pflichtstunden für den Führerschein

Aus­bil­dungs­fahrt**Ü­ber­land­fahr­tenAu­to­bahn­fahr­tenNacht­fahr­ten
B, A1, A2, A543
B auf BE311
A1 auf A2321
A1 auf A321
A2 auf A321
*A1 auf A2 und A2 auf A: Vor A­blauf der zwei­jäh­ri­gen Frist nach § 15 A­bsatz 3 der Fahr­er­laub­nis-Ver­ord­nung
**Ei­ne Fahr­stun­de ent­spricht 45 Mi­nu­ten.

Gibt es eine Mindestanzahl an Fahrstunden?

Ausgenommen von den Pflichtfahrstunden, müssen Sie keine Mindestanzahl erreichen. Wie viele Fahrstunden Sie als Fahrschüler brauchen, hängt allein von Ihren persönlichen Fähigkeiten ab. Wir als Fahrlehrer haben ein Gespür dafür, wann Sie für die Prüfung bereit sind.